Kriterien
Für
alle AufnahmsbewerberInnen gilt grundsätzlich:
positiver Abschluss der 8. Schulstufe [siehe SchUG § 28 (3)] Achtung AHS:
die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen!
Für Aufnahme BMS: 4
oder 5. Kl. positiv, für Aufnahme BHS: 4.
oder höhere Kl. positiv.
Für eine eventuell abzulegende Aufnahmsprüfung an BMHS werden nur die Noten in den Pflichtgegenständen
Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache herangezogen.
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Aufnahme wird angestrebt in eine |
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Berufsbildende
mittlere Schule |
Berufbildende
höhere Schule |
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bisher besuchte Schulart |
Aufnahmsprüfung: ja/nein |
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AHS |
nein |
nein |
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HS, KMS mit Leistungsgruppen |
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- 1. Leistungsgruppe (LG) |
nein |
nein |
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- 2. LG mit Sehr gut und Gut |
nein |
nein |
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- 2. LG mit Befriedigend |
nein |
ja
(oder Beschluss der
Klassenkonferenz liegt vor) |
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- 2. LG mit Genügend |
nein |
ja |
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- 3. LG |
ja |
ja |
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Polytechnische Schule positiv in der 9. Schulstufe (gilt auch für
Fachmittelschule) |
nein |
nein |
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BMS in der 9. Schulstufe |
nein |
nein |
Für alle
ein- und zweijährigen BMS genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe
Gesetzliche Grundlagen:
SchUG § 28 Abs. 3
SchOG § 55: Aufnahme BMS
SchOG § 68: Aufnahme BHS