Kriterien

Für alle AufnahmsbewerberInnen gilt grundsätzlich: positiver Abschluss der 8. Schulstufe [siehe SchUG § 28 (3)] Achtung AHS: die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände sind ausgenommen! Für Aufnahme BMS: 4 oder 5. Kl. positiv, für Aufnahme BHS: 4. oder höhere Kl. positiv. Für eine eventuell abzulegende Aufnahmsprüfung an BMHS werden nur die Noten in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache herangezogen.

  Aufnahme wird angestrebt in eine
  Berufsbildende
mittlere Schule
Berufbildende
höhere Schule
bisher besuchte Schulart Aufnahmsprüfung: ja/nein
AHS nein nein
HS, KMS mit Leistungsgruppen    
- 1. Leistungsgruppe (LG) nein nein
- 2. LG mit Sehr gut und Gut nein nein
- 2. LG mit Befriedigend nein ja
(oder Beschluss der
Klassenkonferenz liegt vor)
- 2. LG mit Genügend nein ja
- 3. LG ja ja
Polytechnische Schule positiv in der 9. Schulstufe (gilt auch für Fachmittelschule) nein nein
BMS in der 9. Schulstufe nein nein


Für alle ein- und zweijährigen BMS genügt der positive Abschluss der 8. Schulstufe

Gesetzliche Grundlagen:
SchUG § 28 Abs. 3 SchOG § 55: Aufnahme BMS SchOG § 68: Aufnahme BHS